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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 26.07.1990 - 5 B 64.89   

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https://dejure.org/1990,15545
OVG Berlin, 26.07.1990 - 5 B 64.89 (https://dejure.org/1990,15545)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.07.1990 - 5 B 64.89 (https://dejure.org/1990,15545)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - 5 B 64.89 (https://dejure.org/1990,15545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wohnzweck; Zweckentfremdungsverbot; Nutzung zu gewerblichen Zwecken; Rückzugsmöglichkeit in den Privatbereich

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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 5 S 24.18

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Definition des Wohnens

    Es muss den Bewohnern die Möglichkeit geben, sich von der Außenwelt in einen Privatbereich zurückzuziehen (vgl. Urteil des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26. Juli 1990 - OVG 5 B 64.89 -, OVGE Berlin 19, 15 ff.).
  • VG Berlin, 09.08.2016 - 6 K 112.16

    Zweckentfremdungsgenehmigung für Ferienwohnung nur bei echter Zweitwohnung

    Erforderlich ist, dass wenigstens ein Raum dem Wohnungsinhaber während des gesamten Tages zur privaten Verfügung steht und die Möglichkeit bietet, darin den Tätigkeiten und Nutzungsweisen nachzugehen, die zum Begriff des Wohnens gehören (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1990 - OVG 5 B 64.89 -, GE 1993, 597; entsprechend zum Wohnungsbindungsrecht VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2011, a.a.O.).
  • VG Berlin, 10.12.2021 - 6 K 495.19

    Klage gegen zweckentfremdungsrechtliche Rückführungsaufforderungen

    Nach objektiven Kriterien stellt allein der Aufenthalt von Personen in den Räumen zu privaten Zwecken einschließlich des Übernachtens noch keine Nutzung zu "Wohnzwecken" im zweckentfremdungsrechtlichen Sinne dar (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1990 - OVG 5 B 64.89 -, GE 1993, 597, und Beschluss vom 26. April 2019 - OVG 5 S 24.18 -, juris Rn. 8; entsprechend zum Wohnungsbindungsrecht VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2011, a.a.O.).
  • VG Berlin, 11.03.2020 - 6 L 441.19
    Eine gemeinsame Nutzung von Wohnraum, Küche, Bad und Flur steht dem "Wohnen" nicht entgegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. April 2019 - OVG 5 S 24.18 -, juris Rn. 8 ff., 13; OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1990 - OVG 5 B 64.89 -, juris Rn. 6, 19, 51 ff.).
  • VG Berlin, 10.03.1993 - 10 A 19.93

    Rechtmäßigkeit einer Zuführungsaufforderung; Verbot der Zweckentfremdung von

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  • VG Berlin, 02.11.2020 - 6 L 197.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Rückführungsaufforderung

    Erforderlich ist, dass wenigstens ein Raum dem Wohnungsinhaber während des gesamten Tages zur privaten Verfügung steht und die Möglichkeit bietet, darin den Tätigkeiten und Nutzungsweisen nachzugehen, die zum Begriff des Wohnens gehören (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26. Juli 1990 - OVG 5 B 64.89 -, GE 1993, 597, und Beschluss vom 26. April 2019 - OVG 5 S 24.18 -, juris Rn. 8; entsprechend zum Wohnungsbindungsrecht VG Berlin, Urteil vom 26. Juli 2011, a.a.O.).
  • VG Berlin, 26.04.1991 - 10 A 88.90

    Nachweis einer Wohnnutzung ; Zuführen einer Wohnung zu Wohnzwecken; Zweifel an

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.06.1989 - 5 B 64.89   

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https://dejure.org/1989,14142
BVerwG, 21.06.1989 - 5 B 64.89 (https://dejure.org/1989,14142)
BVerwG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 5 B 64.89 (https://dejure.org/1989,14142)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 5 B 64.89 (https://dejure.org/1989,14142)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Vertretung durch einen postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten bei Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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